So sieht er also aus der neue Multipass für Paragleiter- und Drachenpiloten ... aber seht selbst.

Wie ihr wisst wurde der Pilotenschein für Paragleiter im Scheckkartenformat ausgestellt. Jetzt gibt es ein neues Format für uns Gleitschirm- und Drachenflieger. Die blaue Scheckkarte wurde durch einen neuen Lappen ersetzt. Wir hoffen er gefällt Euch.

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Hänge- und Paragleiterschein neu
Neues Format für den Paragleiter- und Hängegleiterschein ausgestellt vom österreichischen Aeroclub
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Für den österreichische Paragleiterschein gibt es verschiedene Namen so nennt man ihn auch noch die beschränkte Lizenz für Gleitschirmflieger, Sonderpilotenschein oder SoPi, es ist alles das gleiche. Der Paragleiterschein berechtigt zu Flügen in der Umgebung des Fluggeländes sprich des Gleitwinkelbereiches. Wollt ihr dann wegfliegen vom Gelände, braucht ihr die unbeschränkte Berechtigung. Diese hat dann auch wieder mehrere Namen wie Überlandberechtigung oder B-Schein.

Nach der Verwirrung mit den Bezeichnungen der Gleitschirmscheine die wir hier gestiftet haben können wir verstehen wenn ihr euch doch für den  original Mulitpass von Leeloo entscheidet, hier der Link.

 

Wer aber doch lieber Paragleiten lernen möchte braucht ca. 3 Wochen, gute Laune, Segen vom Wettergott, etwas Hartnäckigkeit und Liebe zur Natur.

 

Der Paragleiterschein wird vom österreichischen Aeroclub ausgestellt. Verlängern müsst ihr den Paragleiterschein nicht, er gilt unbefristet, außer der Tandemberchtigung für Gleitschirm und Drachen. Sie muss alle 3 Jahre verlängert werden. Das Mindestalter für den Multipass ist 15 Jahre. Dies wurde 2012 um ein Jahr nach unten gesetzt.

 

Was es dann noch gibt, na die IPPI Card, das ist dann ein internationaler Anerkennungsschein der CIVL /FAI und bestätigt den Besitz einer nationalen Lizenz. Der wird auch vom Österreichischen Aeroclub ausgestellt. Dafür braucht ihr aber keine Prüfungen absolvieren. Sie wird  mittels Antrag bei der Flugschule oder beim Aeoclub angefordert. Die IPPI Card sollte dann im Ausland mitgeführt werden.

 

Eine uneingeschränkte gegenseitige Anerkennung der Gleitschirm- und Drachenberechtigung gibt es zwischen Österreich, Deutschland und weitgehend mit der Schweiz. Bei Gleitschirmflügen im Ausland gelten die luftrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes.

 

Noch eine Info: Hänge und Paragleiter sind im Sinne des LFG (Österreichisches Luftfahrtgesetz), Luftfahrzeuge. Folgende Pflichtversicherungen für das Gleitschirmfliegen sind in Österreich

vorgeschrieben:

Halterhaftpflicht und Flugunfalluntersuchungsversicherung

(Die Kosten für die Versicherung belaufen sich pro Jahr auf etwa 50 bis 100 Euro, je nach Versicherungsanbieter).

 

Der Pilotenschein für Gleitsegelführer/Paragleiter kann von der Erlaubnisbehörde widerrufen und eingezogen werden, wenn Zweifel am ausreichenden fachlichen Wissen des Lizenzinhabers bestehen und eine angeordnete Überprüfung verweigert wurde, oder Zweifel am ausreichenden praktischen Können bestehen und eine Überprüfung verweigert oder nicht bestanden wird. So steht`s im Gesetzestext also sauber bleiben!

 

Folgende Dokumente sollt ihr beim Gleitschirmfliegen mitführen, Fluglizenz, Versicherungsnachweis, Personalausweis, ggf. Flugbuch. Vom Sonderpilotenschein macht ihr Euch am besten eine Kopie und führt diese mit.

 

Der Multipass für die Gleitschirmausbildung kostet im Ausbildungspaket 990 Euro. Verglichen mit andern Flugsportarten ist das aber günstig, hier geht es zur Anmeldung Paragleiten.